Überwachung
Überwachung – Sicherheit oder Verletzung der Privatsphäre?
Überall Videoüberwachung – Beobachtung am Arbeitsplatz, Beschattung im Ladengeschäft, in Aufzügen, in Treppenhäusern. Man soll den Schutz von Personen und Eigentum gewährleisten können, indem die Gewissheit der ständigen Observierung Täter abschreckt. Allerdings führt diese Überwachung auch zur Einschränkung der Privatsphäre.
Die Preise der Ausrüstung zur Überwachung sinken, während die Systeme immer leistungsfähiger werden. Der Markt für Überwachungs-Geräte wächst und damit auch die Bereitschaft, solche Technik zu benutzen. Steigende Überwachung soll eben mehr Sicherheit garantieren.
Vermieter beispielsweise dürfen zwar das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht beeinträchtigen und müssen sie über die Videoüberwachung vorab informieren, jedoch entscheiden Gerichte oft zu Gunsten von Vermietern, wenn es um den Schutz des Eigentums geht.
In welchen Bereichen kommt die Überwachung zum Einsatz?
Das deutsche Innenministerium hat neue Maßnahmen getroffen, um noch mehr Überwachung in Deutschland zu ermöglichen. Der Sinn der ganzen Sache – mehr Sicherheit. Mit mehr Überwachung soll die Kriminalität besser bekämpfen können.
Die Zeiten werden angeblich immer schlimmer. Im Bewusstsein der Menschen sollte also die Sicherheit des eigenen Lebens und der Rechtsgüter objektiv haben. Keiner möchte Opfer einer Straftat werden und dabei sich und sein Eigentum beschützen müssen. Eine vollständige Sicherheit kann es zwar nicht geben, doch wesentlich mehr davon ließe sich erreichen, wenn man mehr Überwachung gestatten würde. Doch bedeutet mehr Überwachung tatsächlich mehr Sicherheit?
Monitoring von Naturgefahren – Prognose und Frühwarnung von gefährlichen Naturprozessen
Die Observation und die Prognose von Naturprozessen helfen bei der Einschätzung der Gefahrenlagen. Die Überwachung von Naturprozessen hat sich auch im Hinblick auf rechtzeitige Erkennung der Gefahren und der daraus folgenden Evakuierungs- und Notfallmaßnahmen als äußerst hilfreich gezeigt. Wegen der technischen Weiterentwicklungen ist ihr Einsatz eine wertvolle Ergänzung der Maßnahmen als Teil eines Risikomanagements.
Es ist schwierig, wirksame und kostenoptimierte Maßnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren zu planen und auszuführen ohne die vollständigen Daten über die Vorgänge natürlicher Prozesse. Moderne Simulations- und Prognoseverfahren benötigen genügend Informationen und Daten, um ihren Zweck richtig erfüllen zu können.
Monitoringsysteme erfassen systematisch die Signale und schaffen so die geeignete Basis. Diese Systeme erfassen nicht nur hydrologische und meteorologische Parameter, sondern oft auch Bewegungsprozesse bei Rutschhängen oder in Bereichen, die felssturzgefährdet sind. Damit werden die dynamischen Systeme Wasserkreislauf und Boden beschrieben. Diese Daten werden sowohl zur Beobachtung, als auch zur Ableitung von Grenzwerten oder zur Steuerung gebraucht. Doch die Überwachung an sich ist nicht so anspruchsvoll, wie die Bestimmung, bei welchen Grenzwerten eine Warnung ausgelöst werden muss. Die Interpretationsmöglichkeiten sind von mehreren Faktoren wie dem Standort abhängig und verlangen langjährige Erfahrung.
Technische Einrichtungen, die gefährliche Naturprozesse frühzeitig erkennen und eine Warnung automatisch auslösen, werden als Frühwarnsysteme bezeichnet. Durch diese können Maßnahmen zur Schadensverringerung rechtzeitig ergriffen werden. Besonders in alpinen Gebieten, wo die Prozesse einen schnellen Ablauf haben, benötigt man spezielle technische Anforderungen, um eine lange Warnzeit zu ermöglichen. Die Aufgabe der modernen Frühwarnsysteme ist es, gefährliche Prozesse schon zur Zeit der Entstehung zu erkennen und Alarm zu schlagen, wenn die Grenzwerte die Überschreitung erreichen.
Überwachung von Personen
Ein Handy ist die ideale Wanze und kann auch zur Beschattung dienen. Fast jeder hat heute ein Handy in der Tasche. Damit ist man nicht nur immer zu erreichen, sondern kann auch überall gefunden werden. Ob es sich um Kinder, Haustiere oder verdächtige Partner handelt – mit einem Handy kann man diese kontrollieren bzw. orten. Vor allem Ehepartner, die schon mal betrogen wurden, fühlen sich durch die ständige Möglichkeit der Beschattung sicherer.
Zur Überwachung von Personen benötigt man einen Computer, Internetzugang und das Handy, über das man überwachen möchte. Außerdem kommt noch ein Dienstleister dazu. Im Internet gibt es allerdings zahlreiche fragwürdige Internetseiten mit komischen Angeboten. Unter den vielen Unternehmen, die Ortung eines Handys als Dienstleistung anbieten, gibt es klar auch einige Betrüger, also sollte man auf der Hut sein.
Sogar seriöse Netzbetreiber bieten den Dienst an, das verlorene Handy wieder zu finden. Das Handy wird dann zur Ortung freigeschaltet und eine SMS als Bestätigung an die Mobilfunknummer geschickt. Eigentlich benötigt man in Deutschland für so etwas das Einverständnis des Überwachten. Wenn man jedoch diese Art der Observation ohne das Wissen des Überwachten veranstaltet, kommt man mit dem Gesetz in Konflikt. Obwohl es gesetzeswidrig ist, nutzen viele das Handy für die Überwachung der Partner. Wenn man zusammen wohnt, ist das relativ einfach anzustellen, denn es fällt kaum auf. Man ergreift eine passende Gelegenheit und wartet einfach die Bestätigung ab. Nachdem das Handy erstmal angemeldet ist, kann man auf der Internetseite des Dienstleisters sofort den Aufenthaltsort der Überwachten erfahren.
In Großstädten kann man den Partner allerdings im besten Fall auf 50 Meter Umkreis erörtern. Bei Überwachung auf dem Land ist die Abweichung häufig größer und in diesem Fall ist das Ganze sinnlos. Eine genauere Bestimmung ist bei dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich.
Das Gesetz schützt nur eingeschränkt bei Personenüberwachung
Nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt keine weitere Überprüfung der Rechtmäßigkeit, wenn das Handy zur Überwachung freigeschaltet wurde und die Ortung kann jederzeit durchgeführt werden. Im Telekommunikationsgesetz ist nur vorgegeben, dass die Nutzer Bescheid wissen müssen. Das gilt auch für die Observierung von Kindern, denn die haben auch ein Recht auf Privatsphäre. Eltern sollten dies berücksichtigen und die Kinder ebenfalls darüber unterrichten.
Allerdings ist bei der Observation von Personen die Gesetzgebung nicht ausreichend, was den Schnüfflern fast keine Grenzen setzt. Viele Unternehmen bieten mittlerweile Optionen zur Ortung von Kindern an. Doch wer weiß, ob die freigeschalteten Handys auch wirklich zur Überwachung von Kindern genutzt werden. Das ist für den Dienstleister nicht zu überprüfen. Diese Handys können auch für das Beobachten von ganz anderen Personen verwendet werden.
Doch die Anbieter, wenn sie es möchten, können durch ganz einfache Maßnahmen die Privatsphäre der Menschen schützen. Man könnte beispielsweise immer wieder den Eigentümer des Handys per SMS darüber informieren, dass sein Handy zur Ortung freigeschaltet ist. Manche Unternehmen benachrichtigen die Eigentümer sogar von jeder Ortung und andere warten die Einverständniserklärung ab, um aktiv zu werden. Datenschützer würden diese Beispiele zur verbindlichen Regel machen.
Überwachung von Mitarbeitern
Die Observierung von Mitarbeitern kann Auswirkungen sowohl auf die Leistung, als auch auf das Verhalten im Bereich der Nebenpflichten haben. Bei Vollzeitbeschäftigung verbringen Arbeitnehmer die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz. Doch manche Arbeitgeber wollen sich durch Überwachung davon überzeigen, dass dabei auch alles mit rechten Dingen zugeht.
Berichten nach soll es verschiedene Gründe für die Überwachung der Mitarbeiter geben. Einige Arbeitgeber wollen durch Videoüberwachung sehen, ob die Mitarbeiter auch die Arbeitszeiten einhalten und ihre Pause richtig nutzen. Mitarbeiter im Außendienst werden gerne nach dem genauen Aufenthaltsort geprüft. In einigen Firmen ist Diebstahl ein großes Problem, weshalb man sich als Arbeitgeber für eine Form der Überwachung entscheidet. Andere Unternehmen möchten überprüfen, ob Mitarbeiter den Internetanschluss tatsächlich für dienstliche Zwecke benutzen oder doch die Zeit mit Spielen verschwenden. Außerdem können Arbeitgeber mithilfe von Überwachung sehen, wie ihre Arbeitnehmer mit Kunden umgehen.
Firmen können ihre Mitarbeiter auf unterschiedlichen Wegen ausspionieren. Gelegentlich wird immer noch die klassische Technik benutzt – die Beobachtung. Man heftet sich gezielt an die Fersen und kann somit als krank gemeldete oder klauende Mitarbeiter überführen. Jedoch greift man meistens auf technische Möglichkeiten wie Mikrophone und Kameras zurück. Diese sind in den letzten Jahren immer kleiner und unscheinbarer geworden. Durch die Videoüberwachung muss keine Person engagiert werden, um Mitarbeitern auf Schritt und Tritt zu folgen, denn dazu gibt es ja Kameras.
Es muss zwischen der öffentlichen, der sichtbaren Videoüberwachung und der verdeckten Aufzeichnung unterschieden werden. Wie bei der Überwachung durch das Handy erlaubt das Gesetz in Deutschland die Mitarbeiterüberwachung nur unter bestimmten Umständen. Der Unternehmer muss berechtigtes Interesse nachweisen, von der Aufzeichnung des Tons ist abzusehen und er muss Hinweisschilder anbringen. Mitarbeiter unter Verdacht dürfen kurz und ausnahmsweise heimlich überwacht werden. Räume wie die Toiletten, Schlaf- oder Umkleideräume und sanitäre Anlagen dürfen nicht videoüberwacht werden.
Mitarbeiterüberwachung durch GPS kann Arbeitgebern den genauen Standort verraten. Die GPS Technik ist in vielen Bereichen sinnvoll. Man kann beispielsweise Sportler lokalisieren und den zurückgelegten Weg bestimmen. Autofahrer nutzen diese Technik in Navigationsgeräten. Diese Vorteile möchten einige Firmen für Mitarbeiterüberwachung nutzen. Allerdings gibt es auch hier strenge gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Die personenbezogenen Daten, die man durch GPS Überwachung erhält, unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Das Tracking ist zwar erlaubt, aber nur mit Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter. Bei einer Pause darf allerdings nicht mitgeschnitten werden.
Die Observierung des Mitarbeiters kann sich auch auf den Computer erstrecken. Manch einer benutzt den Internetzugang nicht nur für dienstliche Zwecke, sondern folgt schon mal einem spannenden Artikel oder ruft die private E-Mail ab. Doch meistens hat man sich nach Vertrag als Arbeitnehmer verpflichtet, den Internetanschluss nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Aus diesem Grund greifen manche Firmen auch zu diesen Maßnahmen.
Eigentlich darf der Chef die Tätigkeit des Mitarbeiters nicht rund um die Uhr kontrollieren. Doch er kann durch eine Spionagesoftware in einem bestimmten Zyklus einen Screenshot erstellen lassen oder in den Browserverlauf einsehen. Üblicherweise muss der Betriebsrat über diese Einleitung der Überwachung informiert werden. Das Gleiche gilt für die Überwachung der Telefonnutzung. Ohne die Zustimmung des Arbeitsnehmers und ohne bestimmte gesetzliche Maßnahmen darf der Chef das nicht machen. Der Telefonierende und auch der Angerufene müssen der Überwachung zustimmen. Persönliche Gespräche dürfen auf keinen Fall mitangehört werden.
Überwachung mit GPS Tracker & GPS Sender
Außer der Mitarbeiterüberwachung, wird die GPS Technik für weitaus sinnvollere Zwecke verwendet – wofür sie eigentlich auch erfunden wurde. Wie oft wäre es nützlich, beispielsweise hilfsbedürftige Personen oder den entlaufenen Hund erörtern zu können. Genau deswegen wird der GPS Tracker verwendet. Der Standort des gewünschten Ziels wird entweder per SMS oder übers Internet übermittelt.
Doch der häufigste Grund für den Gebrauch von GPS Ortung ist die Fahrzeugüberwachung. Es gibt unterschiedliche Varianten von Trackern, die speziell für die Art der Überwachung entwickelt wurden. Ein besonders oft genutzter Tracker ist der OBD2 Tracker, der direkt mit dem Pkw verbunden ist und so mit Strom versorgt wird. So können diese Tracker deutlich mehr leisten, denn sie haben eine dauerhafte Stromversorgung. Man kann den Tracker ebenfalls direkt mit dem Boardstrom bzw. dem Zigarettenzünder verbinden. Wenn man den Tracker nur kurze Zeit nutzen möchte oder ihn selten einsetzt, greift man am besten zu einem batteriebetriebenen Tracker oder einem mit Akku. Diese sind auch für Fahrzeuge geeignet, bei denen keine Montage möglich ist.
Der Tracker kann auch als Alarmanlage dienen. Bei Diebstahl erfolgt eine Alarmierung und die Polizei kann das Fahrzeug tracken. Für die Überwachung von kleineren Gegenständen, Kindern oder hilfsbedürftigen Personen eignen sich Mini GPS Tracker. Doch der Standby beträgt je nach Modell nur ein paar Tage. Beim Kauf einfach auf Energiesparfunktionen achten, um die Akkulaufzeit zu verlängern. Wenn man sich mehrere kleine Peilsender anschafft, kann man die wechseln und so einen voll funktionierenden Tracker sichern.
Bei den vielen Fahrraddiebstählen verwenden immer mehr Menschen einen Peilsender fürs Fahrrad. Der GPS Sender muss allerdings bei der Fahrt einfach abzuschalten sein, ansonsten löst er während der Fahrt einen Alarm aus. Das heißt, diese GPS Sender unterschieden sich von den anderen, indem sie beim Erkennen einer Bewegung Alarm auslösen. Deshalb werden sie erst beim Abstellen des Fahrrads aktiviert. Sollte jemand das Fahrrad bewegen, erhält der Besitzer eine Warnung. Das sind spezielle Fahrrad GPS Tracker. Sie sind besonders nützlich, denn Gegenstände wie Fahrräder oder e-Bikes, die man draußen abstellen muss, sind besonders gefährdet und sind anschließend nur schwer wieder zu bekommen. Mit dem Tracker hat die Polizei eine wesentlich größere Chance das gestohlene Fahrrad und den Dieb zu finden.
Bei der Überwachung von Hunden und Katzen muss man darauf achten, dass der Tracker wetterfest, so leicht wie möglich und gut zu befestigen ist. Da vor allem Katzen lange Ausflüge machen, muss man den Tracker regelmäßig aufladen. Hier wären Tracker geeignet, die einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt den Standort senden und ansonsten im Sleepmodus sind. So kann man sich vergewissern, dass das Tier zumindest in der Nähe ist. Bei vielen Peilsendern wird die Ortung sowohl via GPS, als auch GSM unterstützt. Die GSM Ortung erfolgt über Handymasten und ist ungenauer. Außerdem hängt sie von der Zahl der Handymasten in der Umgebung ab.
Fazit Überwachung
Totale Überwachung von jedem Lebensabschnitt ohne die Zustimmung der Betroffenen ist in Deutschland sowieso nicht erlaubt, denn es wäre eine eindeutige Verletzung der Privatsphäre. Allerdings gibt es genügend Vorteile einer zumindest teilweisen Überwachung mancher Bereiche, sodass man diese nicht vollständig ablehnen kann. Die Überwachung mittels einer Überwachungskamera Außen verschafft bereits im Voraus die nötige Sicherheit und kann im schlimmsten Fall beim Aufklären behilflich sein, sollte es dennoch zu einem Einbruch oder Vorfall kommen.